Glossar L

Leaver

"Ausscheidender"= ein aus der Gesellschaft (Partnership) ausscheidender Gesellschafter (Partner); meist verwendet für einen vorzeitig ausscheidenden Komplementär (General Partner) oder Sonderkommanditisten (Special Limited Partner), der bei seinem Ausscheiden Anteile (Interest) hat, für die noch nicht Unverfallbarkeit (Vesting) eingetreten ist und der deshalb die Anteile ganz oder teilweise an die Gesellschaft oder an Mitgesellschafter oder an den Sponsor zurückgeben kann (oft mittels Put Option / Verkaufsoption des Ausscheidenen) oder muß (oft mittels Call Option / Kaufoption des Übernehmers);siehe auch Good Leaver und Bad Leaver

Leveraged Buy-Out (LBO)

Unternehmenskauf mit möglichst hoher Fremdfinanzierung; Fremdfinanzierung (auch als Mezzanine) regelmäßig in einer Erwerber-Holding

Limited Partner

"Kommanditist"= Gesellschafter eines Fonds (Fund) als Kommanditgesellschaft (Limited Partnership); meist Kapital-Anleger oder Sonderkommanditist (Special Limited Partner)

Limited Partnership

"Kommanditgesellschaft"= Fonds (Fund) in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft, meist nach dem Gesellschaftsrecht von Delaware (vor allem für US-Anleger) oder einer "Off-Shore - Jurisdiction" (wie Bermuda, British Virgin Islands, Kanalinseln);nach deutschen Recht für die wenigen Fonds mit deutschem Initiator (Sponsor), evt. auch als Dachfonds (Fund of Funds) oder als Parallel-Fonds (Side-by-Side Fund);die Rechtsform ist bei Anlegern beliebt, weil rechtlich vertraut und steuerlich fast überall voll "transparent" (voller "Durchgriff" auf die Gesellschafter, so dass alle Steuerfolgen bei diesen und nicht beim Fonds eintreten);daher hat für den Anleger auch eine "Off-Shore Jurisdiction" nichts Negatives

 

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