Glossar C

Capital Interest

"Kapitalanteil"= der Anteil (Interest) eines Gesellschafters eines Fonds (Fund) am Kapital des Fonds; berechtigt regelmäßig zu einem dem Kapitalanteil entsprechenden Gewinnanteil (Profit Interest);marktüblich ist ein Kapitalanteil des Sponsors und ihm nahestehender Personen am Kapital des Fonds von insgesamt mindestens 1%; diese Kapitalanteile vom Sponsor und ihm Nahestehender können aber bei Kapitalstarken auch sehr viel höher liegen, z.B. 30%, und gelegentlich auch 50% erreichen oder übersteigen

Carried Interest(auch "Carry")

"getragene Beteiligung" oder "Gesellschafteranteil" = wirtschaftlicher Ausdruck für eine Gesellschaftsbeteiligung (Interest), deren finanzieller oder Kapitaleinsatz ganz oder wesentlich von einem anderen als dem Inhaber selbst getragen wird; die rechtliche Gestaltung für diesen wirtschaftlichen Gehalt ist, insbesondere bei Kapitalanlagegesellschaften (Fund), der kapitaldisproportionale Gewinnanteil (Profit Interest) eines Gesellschafters (Special Limited Partner; evt. General Partner) einer Personengesellschaft, deren Kapital von den anderen Gesellschaftern (Kapitalanlegern, Finanzinvestoren) aufgebracht wird; andere rechtliche Gestaltungsformen sind möglich und nicht selten, zB eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, deren Kapitaleinlage von Mitgesellschaftern fremdfinaziert wird (MBO); der Ausdruck "carried interest" ist rein wirtschaftlich und oft 'Jargon'; die steuerliche Würdigung (Beteiligung oder Entgelt) geht von der konkreten rechtlichen Gestaltung aus

 

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