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Administrative General Partner"Administrativer Komplementär"= Komplementär einer (US-) Kommanditgesellschaft (Fonds) mit Nicht-US-Kapitalanlegern, der administrative Funktionen (z. B. Berichtswesen, Anlegerbeziehungen) ausübt, nicht Anlage-Funktionen (Investment General Partner);beruht auf der "safe-haven"-Regelung ("Ten Commandments") der US-Einkommensteuer-Richtlinien (Regulations), die Nicht-US-Anlegern auf einfache "formale" Weise Sicherheit gegen eine evt. US-Besteuerung geben soll(Schutz von "off-shore"-Anlegern gegen eine US-"on shore"-Besteuerung) und es den Fonds leicht machen soll, in den USA als Anleger aktiv tätig zu sein;es genügt, dass der Administrative General Partner nach dieser Regel seine Funktion außerhalb der USA ausübt
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Alternative Assets"Alternative Anlagen"= Anlage-Klassen außerhalb der konventionellen, meist auf regulierten Kapitalmärkten gehandelten Anlage-Kategorien (Schuldverschreibungen/Bonds oder "debt"; Aktien/Shares oder "equity"); deshalb meist weniger liquide; insbesondere Private Equity; aber auch handelbare, liquide Anlagen wie an Warenterminmärkten (commodities);zunehmendes Interesse gerade auch institutioneller Anleger, die ihre Ziel-Rendite mit konventionellen Anlagen immer schwerer erreichen können
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Asset Allocation "Anlage-Mix"= Verteilung der Anlagegelder eines Anlegers auf verschiedene Anlage-Klassen zur Bestimmung der Risiko- und Rendite-Mischung; siehe auch Alternative Assets |
Stiftung "Deutsches Venture Capital Institut" (DVCI)
- Öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München -
c/o P+P Pöllath + Partner
Kardinal-Faulhaber-Str. 10 80333 München |
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